Hausordnung und Schulregeln

Beschlossen durch die Gesamtkonferenz der IGS Vahrenheide/Sahlkamp am 23.05.2024.

 

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für die Schulgebäude und das Gelände der IGS, für die Räume im Kulturtreff, das Camp und das Gelände vor dem Haupteingang.

An der Haltestelle, auf dem Schulweg und bei den Nachbarn der Schule präsentieren wir die Schule und zeigen vorbildliches Verhalten.

 

2. Vorgaben

 

2.1 Es gelten folgende Anweisungen, die Gesetze und Anordnungen des Staates vorgeben:

 

  • Verbot des Rauchens, des Alkohol- und Drogenkonsums
  • Verbot, das Schulgelände während der Schulzeit (d.h. auch in den Pausen und Freistunden) zu verlassen
  • Verbot, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes und gleichgestellten Gegenstände mitzubringen (z. B. Gassprühflaschen, Schlagringe, Pfefferspray, Laser-Pointer, Feuerwerkskörper, Chemikalien, ...)
  • Verbot, Süßwaren, gesüßte Getränke und Produkte mit hohem Salz- und/oder Fettgehalt zu verkaufen

 

2.2 Allgemein unter Strafe gestellte Verhaltensweisen sind auch hier verboten und werden ggf. durch Anzeige geahndet. Das sind vor allem

 

  • Körperverletzung, Sexualdelikte
  • Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung
  • Beleidigung, Bedrohung, Nötigung – auch über soziale Netzwerke (z.B. WhatsApp)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung der dargestellten Person (Recht am eigenen Bild)

2.3 In unserer Schule gilt Religionsfreiheit und religiöse Neutralität. Alle Religionen werden gleichwertig akzeptiert. Das beinhaltet, dass im schulischen Zusammenhang niemand religiös beeinflusst wird. Gebetspraktiken auf dem Schulgelände sind untersagt.

 

 

 3. Regeln der Schule

 

3.1 Zugang

Die Öffnungszeiten der Schule sind: Mo. – Do.: 7.30 Uhr bis 15:30 Uhr, Fr.: 7.30 – 13:30 Uhr. Der Zutritt erfolgt für alle durch den Haupteingang. Ab 10:10 Uhr ist in der Regel der Haupteingang verschlossen und der Zugang ist nur nach vorherigem Klingeln möglich. Während der Vormittagspausen und der Mittagspause wird der Eingang durch eine Aufsicht kontrolliert.

 

3.2 Besucher

Besuche durch schulfremde Personen sind nicht gestattet. Personen mit einem dringenden Anliegen melden sich im Sekretariat, dort werden ggf. Ansprechpartner ausgerufen und ins Sekretariat gebeten. Alle sind aufgefordert, schulfremde Personen zum Ausgang bzw. zum Sekretariat zu begleiten. Für Elterngespräche werden Termine abgesprochen.

 

3.3 Klassenräume

Die Klassenräume sind in den Pausen verschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Erweiterte Schulleitung. Jede Klasse ist für die Ordnung im Raum verantwortlich (Klassendienste) und jede*r für die Ordnung am eigenen Arbeitsplatz. Jede*r stellt zum Schulschluss den eigenen Stuhl auf den Tisch. In den Fach- und Differenzierungsräumen werden die Stühle nach jedem Unterrichtsblock  hochgestellt. Die Klassenräume werden nach jedem Unterricht abgeschlossen und morgens ab 7.30 Uhr aufgeschlossen (Frühaufsicht).

 

3.4 Toilettennutzung

Die vordere Toilettenanlage („Mensch“) ist während der Vormittagspausen und Mittagspausen geöffnet und beaufsichtigt. Die hintere Toilettenanlage („Kosmos“) ist in den übrigen Zeiten geöffnet und nicht beaufsichtigt. Falls diese Anlage stark verschmutzt wird, bleibt sie bis zur Beseitigung des Schadens durch Schüler*innen geschlossen.

3.5 Aufenthaltsbereiche

Wann?

Wo?

 

7.30 Uhr – 7.45 Uhr

Pausenhalle, eigener Klassenraum

 

Vormittagspausen

-       Asphaltierter Pausenhof

-       Wiese

-       Mensa (zum Mittagessen in der 2.gr.Pause)

zusätzlich:

-       Klassen im Trakt B: Eigene Klassengärten im hinteren Bereich

-       Innenhof Trakt C/D: Aufenthalt laut Definition der Aufenthaltsbereiche (Regelung durch Erweiterte Schulleitung) 

Mittagspause

-       Asphaltierter Pausenhof

-       Wiese

-       Mensa (zum Mittagessen)

-       Freizeitraum (Regelung durch Schulsozialarbeit)

-       ggf. Mittagsangebote, ggf. Camp

zusätzlich:

-       Klassen im Trakt B: Eigene Klassengärten im hinteren Bereich

-       Innenhof Trakt C/D: Aufenthalt laut Definition der Aufenthaltsbereiche (Regelung durch Erweiterte Schulleitung) 

Nach Schulschluss

Bis max. 15.30 Uhr: Pausenhalle und Hof

 

Schlechtwetterpause

wird von der Schulleitung durchgesagt.

Aufenthaltsbereiche laut Aushang im Glaskasten der Pausenhalle

AÜ-Entfall/

Entfall von Randstunden

Zutritt zum Schulgebäude ab 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. zur großen Pause.

Verlassen des Schulgeländes direkt nach Unterrichtsschluss.

Stillarbeit

Eigener Unterrichtsraum (s. Vertretungsplan)

Toilettenanlagen

 

Vormittagspausen, Mittagspause: Vordere Anlage („Mensch“)

Sonstige Zeiten: Hintere Anlage („Kosmos“)

 

3.6 Pausen

Bei Raumwechsel nehmen die Schüler*innen ihr Unterrichtsmaterial mit in die Pause (Rucksack, Schultasche). Jede*r hält sich nur in den genannten Aufenthaltsbereichen auf. Während der Pausen wird nicht an die Lehrerzimmertüren geklopft. Für Probleme und Fragen stehen die Aufsicht führenden Lehrkräfte zur Verfügung.

Alle begeben sich pünktlich mit dem Klingelzeichen zum Unterrichtsraum.

 

3.7 Wertgegenstände

Es sollte nur die für den Tag nötige Geldmenge mitgebracht werden. Zur Aufbewahrung dienen die Schließfächer, grundsätzlich dürfen keine Wertgegenstände und Geld in unverschlossenen Räumen gelassen werden. Fundsachen werden bei der Hausmeisterin abgegeben.

Wertgegenstände und Geräte der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (z.B. Smartphone, Tablet, Kopfhörer u. ä.) sind seitens der Schule nicht versichert. Grundsätzlich bleiben alle diese Geräte außerhalb der unterrichtlichen Nutzung stummgeschaltet und unsichtbar.

Für die Jahrgänge 9 und 10 gilt für die Smartphone-Nutzung eine gesonderte Regelung (s.IT-Nutzungsvereinbarung).

 

3.7.1 Smartphone- und Tablet-Nutzung

Grundsätzlich gilt die aktuelle IT-Nutzungsvereinbarung (www.igsvs.de/downloads.php).

Smartphones und andere filmfähige elektronische Geräte dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber auf dem gesamten Schulgelände prinzipiell stummgeschaltet und unsichtbar verwahrt sein. Kopfhörer dürfen nur außerhalb des Schulgeländes getragen werden. Davon nicht betroffen ist die Nutzung im Unterricht, wenn diese ausdrücklich von einer Lehrkraft angewiesen wird.

Die Jahrgänge 9 und 10 dürfen ihre Smartphones in den Pausen ausschließlich auf dem dafür ausgewiesenen Pausenbereich nutzen. Musikhören ist nur mit Kopfhörern gestattet, Foto- und Filmaufnahmen sind nicht erlaubt.

Illegale digitale Inhalte (wie z.B. unrechtmäßig gemachte Fotos oder sonstige Aufzeichnungen, Gewaltdarstellungen oder pornografische Inhalte) dürfen weder mitgeführt noch weitergegeben werden. Schüler*innen aus den Jahrgängen 5-8 dürfen in dringenden Fällen im Beisein einer Lehrkraft oder im Sekretariat telefonieren.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen schalten die Schüler*innen ihre Geräte sofort aus und stecken sie ein. Sie nennen der Lehrkraft ihren Namen, ihre Erziehungsberechtigten werden per Brief vom Sekretariat informiert. Bei Verstoß folgt ein einmonatiges Verbot, das Gerät mit in die Schule zu bringen, bei mehrmaligen Verstößen erfolgt eine Klassenkonferenz.

 

3.8 Sicheres und umsichtiges Verhalten

Im Schulgebäude wird nicht gerannt. Eingänge und Türen werden frei gehalten. Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt. Ballspiele (Ausnahme: Basketball und Tischtennis auf dem asphaltierten Bereich) finden nur auf der Wiese statt. Abfall gehört in die Papierkörbe. Schäden werden beim Hausmeister gemeldet. Jede Klasse übernimmt ihren Dienst für den zugeteilten Bereich. Die Anordnungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals werden befolgt. Jede*r nennt auf Aufforderung einer Lehrkraft Namen und Klasse.

 

3.9 Parken

Fahrräder sind nicht versichert. Sie werden bei den Fahrradständern abgestellt. Autos sind so zu parken, dass die Notzufahrt frei bleibt.

Zusätzlich zu dieser Hausordnung gelten die Schulcharta und die Unterrichtsregeln (siehe Jahresplaner).

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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