Hausordnung

Beschlossen durch die Gesamtkonferenz der IGS Vahrenheide/Sahlkamp am 13.06.2019.

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Hausordnung gilt für die Schulgebäude und das Gelände der IGS, für die Räume im Kulturtreff, das Camp und das Gelände vor dem Haupteingang.
An der Haltestelle, auf dem Schulweg und bei den Nachbarn der Schule präsentieren wir die Schule und zeigen vorbildliches Verhalten.

 

2. Vorgaben

 

2.1 Es gelten folgende Anweisungen, die Gesetze und Anordnungen des Staates vorgeben:

  • Verbot des Rauchens, des Alkohol- und Drogenkonsums
  • Verbot, das Schulgelände während der Schulzeit (d.h. auch in den Pausen und Freistunden) zu verlassen
  • Verbot, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes und gleichgestellten Gegenstände mitzubringen (z. B. Gassprühflaschen, Schlagringe, Pfefferspray, Laser-Pointer, Feuerwerkskörper, Chemikalien, ...)
  • Verbot, Süßwaren, gesüßte Getränke und Produkte mit hohem Salz- und/oder Fettgehalt zu verkaufen

 

2.2 Allgemein unter Strafe gestellte Verhaltensweisen sind auch hier verboten und werden ggf. durch Anzeige geahndet. Das sind vor allem:

  • Körperverletzung, Sexualdelikte
  • Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung
  • Beleidigung, Bedrohung, Nötigung – auch über soziale Netzwerke (z.B. What's App)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung der dargestellten Person (Recht am eigenen Bild)

 

3. Regeln der Schule

 

3.1 Zugang
Die Öffnungszeiten der Schule sind: Mo. – Do.: 7.15 Uhr bis 16 Uhr, Fr.: 7.15 – 14 Uhr. Der Zutritt erfolgt für alle durch den Haupteingang. Ab 7:45 Uhr ist der Haupteingang verschlossen und der Zugang nur nach vorherigem Klingeln. Während der Vormittagspausen und der Mittagspause wird der Eingang durch eine Aufsicht kontrolliert.

 

3.2 Besucher
Besuche durch schulfremde Personen sind nicht gestattet. Personen mit einem dringenden Anliegen melden sich im Sekretariat, dort werden ggf. Ansprechpartner ausgerufen und ins Sekretariat gebeten. Alle sind aufgefordert, schulfremde Personen zum Ausgang bzw. zum Sekretariat zu begleiten. Für Elterngespräche werden Termine abgesprochen.

 

3.3 Klassenräume
Klassenräume sind Ruheräume. Sie werden in der Pause nur von den dazugehörigen Klassen genutzt. Für die Nutzung in der Mittagspause gilt die Absprache im Jahrgang. Jede Klasse ist für die Ordnung im Raum verantwortlich (Klassendienste) und jeder für die Ordnung an seinem Arbeitsplatz. Jeder stellt zum Schulschluss seinen Stuhl auf den Tisch. Die Klassenräume werden nach dem Unterricht abgeschlossen und morgens ab 7.30 Uhr aufgeschlossen (Frühaufsicht).

 

3.4 Toilettennutzung
Die hintere Toilettenanlage („Kosmos", „Mutter Erde") ist während der Vormittagspausen und Mittagspausen geöffnet und beaufsichtigt. Die vordere Toilettenanlage („Mensch") ist in den übrigen Zeiten geöffnet und nicht beaufsichtigt. Falls diese Anlage stark verschmutzt wird, bleibt sie bis zur Beseitigung des Schadens durch Schüler/innen geschlossen.

 

3.5 Aufenthaltsbereiche

Mensa (zum Mittagessen), asphaltierter Pausenhof und Wiese und Garten/Teich(Ausnahme: Zufahrt entlang der NW-Räume und Gemüseacker)
Freizeitraum, Mittagsangebote, Camp, Jahrgangsflur
zusätzlich:
je nach Jahrgangsregel: eigener Klassenraum (Ruhe) u. Klassengarten
Was? Wo?
7:15 – 7:45 Uhr Pausenhalle, eigener Klassenraum
Vormittagspausen Mensa (zum Frühstücken), asphaltierter Pausenhof und Wiese und Garten/Teich
Ausnahme: Zufahrt entlang der NW-Räume und der Gemüseacker
Zusätzlich:
Kl. 5 oder 6: Jede Klasse hat einen Garten im hinteren Bereich zur alleinigen Nutzung
Kl. 9 u. 10: Hof 9/10, Jahrgangsflure, eigener Klassenraum
Mittagspause Mensa (zum Mittagessen), asphaltierter Pausenhof und Wiese und Garten/Teich (Ausnahme: Zufahrt entlang der NW-Räume und der Gemüseacker), Freizeiträume, Mittagsangebote, Camp, Jahrgangsflur
zusätzlich:
je nach Jahrgangsregel: eigener Klassenraum (Ruhe) und Klassengarten
Nach Schulschluss Bis max. 15:45 Uhr:
Pausenhalle und asphaltierter Pausenhof
Schlechtwetterpause  wird von der Schulleitung durchgesagt
zusätzlich:
Pausenhalle, Jahrgangsflure (Ausnahme „Turmklassen")
Kl. 5/6: Eigener Klassenraum
Freie Randstunde Pausenhalle und -hof, nach Absprache: eigener Klassenraum
Stillarbeit Unterrichtsraum (s. Vertretungsplan)
Toilettenzeiten  Vormittagspausen, Mittagspause: hintere Anlage ("Kosmos", "Mutter Erde"); sonstige Zeiten: vordere Anlage ("Mensch")
3.6 Pausen

Bei Raumwechsel nehmen die Schüler/innen ihr Unterrichtsmaterial mit in die Pause (Rucksack, Schultasche). Jeder hält sich nur in den genannten Aufenthaltsbereichen auf. Während der Pausen wird nicht an die Lehrerzimmertüren geklopft. Für Probleme und Fragen stehen die Aufsicht führenden Lehrkräfte zur Verfügung. Alle begeben sich pünktlich zum Unterrichtsraum.

 

3.7 Wertgegenstände

Es sollte nur die für den Tag nötige Geldmenge mitgebracht werden. Zur Aufbewahrung dienen die Schließfächer, grundsätzlich dürfen keine Wertgegenstände und Geld in unverschlossenen Räumen gelassen werden. Fundsachen werden bei der Hausmeisterin abgegeben.
Wertgegenstände und Geräte der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (z.B. Handy, Smartphone, MP3-Player, IPod, Pocket-PC, Tablet-PC u. ä.) und Kopfhörer sind nicht versichert und sollten möglichst nicht mitgebracht werden. Grundsätzlich bleiben alle Geräte mit allen Funktionen während der Anwesenheit in der Schule abgeschaltet und bleiben unsichtbar. Für die Smartphone-Nutzung gilt eine gesonderte Regelung.

 

3.7.1 Smartphone-Nutzung

Smartphones und andere filmfähige elektronische Geräte dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber auf dem gesamten Schulgelände prinzipiell ausgeschaltet und unsichtbar verwahrt sein. Davon nicht betroffen ist die Nutzung zu schulischen Zwecken, wenn diese ausdrücklich von einer Lehrkraft angewiesen wird, z.B. Internetrecherche im Unterrichtskontext.

Die Jahrgänge 9 und 10 dürfen ihre Handys in den Pausen ausschließlich auf dem Pausenhof 9/10 nutzen. Musikhören ist nur mit Kopfhörern gestattet, Foto- und Filmaufnahmen sind nicht erlaubt.

Illegale digitale Inhalte (wie z.B. unrechtmäßig gemachte Fotos oder sonstige Aufzeichnungen, Gewaltdarstellungen oder pornografische Inhalte) dürfen weder mitgeführt noch weitergegeben werden. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 5 - 8 dürfen in dringenden Fällen im Beisein einer Lehrkraft oder im Sekretariat telefonieren. Bei Verstößen gegen diese Regelungen schalten die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte sofort aus und stecken sie ein. Sie nennen der Lehrkraft ihren Namen, ihre Erziehungsberechtigten werden per Brief vom Sekretariat informiert. Bei Verstoß folgt ein einmonatiges Verbot, das Gerät mit in die Schule zu bringen, bei mehrmaligen Verstößen erfolgt eine Klassenkonferenz.

 

3.8 Sicheres und umsichtiges Verhalten
Im Schulgebäude wird nicht gerannt. Eingänge und Türen werden frei gehalten. Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt. Ballspiele (Ausnahme: Basketball, Tischtennis) finden nur auf der Wiese statt. Abfall gehört in die Papierkörbe. Schäden werden beim Hausmeister gemeldet. Jede Klasse übernimmt ihren Dienst für den zugeteilten Bereich. Die Anordnungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals werden befolgt. Jeder nennt auf Aufforderung einer Lehrkraft Namen und Klasse.

 

3.9 Parken
Fahrräder sind nicht versichert. Sie werden bei den Fahrradständern abgestellt. Autos sind so zu parken, dass die Notzufahrt frei bleibt.

 

Zusätzlich zu dieser Hausordnung gelten die Schulcharta und die Unterrichtsregeln (siehe Jahresplaner).


An dieser Stelle befindet sich unsere Hausordnung als PDF-Datei.

powered by webEdition CMS